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Nach Angaben der EU-Norm gibt es keine Beschränkungen für die Beförderung von Gütern für den persönlichen Gebrauch.
Importe von Waren im persönlichen Gepäck von
In Übereinstimmung mit Artikel. 41 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen System der Zollbefreiungen, werden die Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden aus Drittländern enthalten von den Einfuhrabgaben befreit, wenn eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer (VAT) nach den Bestimmungen des ausgenommenen erlassenen nationalen Rechtsvorschriften gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 2007/74/EG des Rates von 20. Dezember 2007 über die Befreiung von Waren przywożonych von Reisenden aus Drittländern, mit Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern.
Diese Fragen werden in Artikel behandelt. 56 der Akte von 11. März 2004 über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen (Gesetzblatt Nr. 54, Pos.. 535 als. Geändert.).
Zollkontrolle nicht von den Standards in anderen EU-Ländern angenommen abweichen. Keine besonderen Einschränkungen. Keine besonderen Einschränkungen für die Einfuhr, die Ausfuhr und den Austausch von Geld.
Die Gebühr für jede Operation in den Devisenmarkt Banken wynosiod 3,25 bis 9 Euro.
In gemeinsamen Nutzung kredytowei Karten sind Debitkarten.
Es gibt keine Beschränkungen bei der Einfuhr von Geld, sondern in großen Mengen während der Grenzkontrolle kann eine weitere Klärung erforderlich sein.
In bar, können Sie den Export von bis zu 10 Tausend. Euro.
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